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Deine Rechte

Wenn du einen Vormund oder Pfleger hast, bist du ein sogenanntes „Mündel“ oder ein „Pflegling“.
So nennt man Kinder und Jugendliche, die unter Vormundschaft oder unter Pflegschaft stehen.

Du hast die Wörter noch nie gehört? Kein Wunder, sie sind schon aus dem Jahr 1900. Solange gibt es das Gesetz, in dem die Vormundschaft und die Pflegschaft geregelt sind. Es heißt „Bürgerliches Gesetzbuch“.

Deine wichtigsten Rechte sind diese hier:

  • Du hast das Recht auf gewaltfreie Erziehung Niemand darf dich schlagen oder auf andere Weise körperlich misshandeln. Niemand darf dich beleidigen oder dich zu Dingen zwingen, die nichts mit normaler Erziehung zu tun haben. Das heißt: Deine Eltern oder deine Erzieher in deiner Einrichtung dürfen bestimmen, dass du dein Zimmer aufräumen und im Haushalt oder in deiner Wohngruppe helfen musst. Sie dürfen dich aber nicht schlagen oder dich zum Beispiel im Zimmer einsperren, wenn du das nicht tust.
  • Du hast das Recht auf Erziehung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenständigen Persönlichkeit. Das bedeutet, dass deine Eltern, deine Pflegeeltern oder deine Erzieher dir alles beibringen müssen, was du brauchst, damit du später als Erwachsener alleine zurechtkommst. Du musst lernen, was du darfst, aber auch, was du nicht machen darfst (zum Beispiel niemanden schlagen oder jemandem etwas stehlen), dass man gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen muss und vieles mehr.
  • Du darfst dich jederzeit an mich als Vormund oder Pfleger wenden und wir können über alle guten Dinge, aber auch deine Sorgen sprechen.
  • Du hast das Recht darauf, regelmäßig von mir als Vormund oder Pfleger besucht zu werden.
  • Du hast ebenso das Recht, an Dingen, die dich betreffen, beteiligt zu werden. Wenn es zum Beispiel um eine neue Schule für dich geht, darfst du deine Wünsche hierzu äußern und die Erwachsenen berücksichtigen sie, auch wenn das nicht immer heißt, dass dein Wunsch in Erfüllung geht. Aber je älter du wirst, desto mehr müssen die Erwachsenen, und somit auch ich, deine Wünsche und deinen Willen berücksichtigen.
  • Wenn du an Gott oder Allah glaubst oder einen anderen Glauben hast, müssen die Erwachsenen das respektieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass du eine Kirche oder (wenn du muslimischen Glaubens bist) eine Moschee besuchen oder als Christ konfirmiert werden oder die Kommunion empfangen darfst, wenn dir das wichtig ist.
  • Du kannst dich bei Fragen und für eine Beratung jederzeit an den für dich zuständigen Bezirkssozialarbeiter beim Jugendamt wenden. Das Jugendamt ist, wenn du in einer größeren Stadt wohnst, im Rathaus, ansonsten im Kreishaus des Landkreises zu finden. Ruf einfach im Rathaus oder im Kreishaus an und frag nach deinem zuständigen Bezirkssozialarbeiter, dann wirst du verbunden oder dir werden die Kontaktdaten genannt.

Wenn du schon 14 Jahre oder älter bist,

  • darfst du dich mit eigenen Anträgen an das Familiengericht wenden. Du darfst zum Beispiel beantragen, dass dein Vormund ausgetauscht wird. Das könnte sein, wenn du bisher einen Amtsvormund vom Jugendamt hattest und lieber mich oder deine Pflegeeltern zum Vormund haben möchtest. Oder du möchtest, dass du zu deinen Eltern oder Großeltern Umgang haben, sie also besuchen kannst, wenn du in einer Einrichtung oder bei Pflegeeltern lebst und das bisher nicht möglich war.
  • Zuständig für so einen Antrag ist ein Richter oder eine Richterin am Amtsgericht in dem Bezirk, in dem du lebst. Wenn du in einer großen Stadt lebst, gibt es meistens ein eigenes Amtsgericht, lebst du in einem Dorf, ist das Gericht meist in der nächstgrößeren Stadt, zum Beispiel in der Kreisstadt. Welches Gericht für deinen Wohnort zuständig ist, erfährst du unter www.gerichtsverzeichnis.de/verzeichnis.php. Dort gibst du deinen Wohnort oder deine Postleitzahl und dann wird dir weiter unten das Amtsgericht angezeigt. Wenn du Fragen dazu hast, schreib mir!
    Wichtig für dich zu wissen:
  • Wichtig für dich zu wissen: : Der Richter oder die Richterin muss deinen Antrag genauso bearbeiten, als wenn ein Erwachsener diesen gestellt hätte. Das kann auch bedeuten, dass dir dein Wunsch nicht oder nur teilweise erfüllt wird, so wie er auch einem Erwachsenen nicht immer erfüllt wird. Das Gericht befragt alle wichtigen Leute hierzu, zum Beispiel deine Eltern und das Jugendamt, aber auch deinen Verfahrensbeistand und dich selbst. Danach trifft es eine Entscheidung, die dir mitgeteilt wird.
  • Bevor du dich jedoch an das Familiengericht wendest, solltest du dich erst einmal mit deinem zuständigen Bezirkssozialarbeiter oder -sozialarbeiterin beim Jugendamt besprechen (siehe oben). Wenn er oder sie dein Anliegen für berechtigt hält, kann er oder sie dir bei der Formulierung deines Antrags helfen.
  • muss der Richter oder die Richterin dich persönlich anhören, wenn es am Familiengericht ein Verfahren gibt, das dich betrifft. Das bedeutet, der Richter oder die Richterin kommt dich entweder besuchen oder lädt dich zu sich ins Gericht ein. Du darfst ihm oder ihr alle deine Wünsche sagen und er fragt dich auch, was er wissen muss, um eine gute Entscheidung zu treffen.
  • darfst du selbst bestimmen, welcher Religion du angehören möchtest.

Die Aufzählung oben ist nicht vollständig, aber es sind die wichtigsten Dinge, die du wissen solltest. Auch hier gilt: Wenn du Fragen hast, schreib mir eine Mail oder nutze das Kontaktformular, ich beantworte dir diese gern.