Was ist eigentlich ein Vormund oder Pfleger?

Wenn ich dein Vormund bin, habe ich sowohl das Recht als auch die Pflicht, für dich zu sorgen. Das bedeutet, dass ich alles entscheiden darf, was deine Eltern bisher für dich entschieden haben. Zum Beispiel, wo du lebst, wo du zur Schule oder in welchen Sportverein du gehst. Ich muss zudem darauf achten, dass du alle (Sozial-)Leistungen bekommst, die dir zustehen. Die muss ich bei den Behörden beantragen.
Wenn du in einer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern lebst, bekommen diese Geld dafür, dass die Erzieher oder Pflegeeltern auf dich aufpassen und das du genug zu essen und zu trinken hast und alles, was du sonst noch brauchst, zum Beispiel auch dein Taschengeld. Diese Sozialleistung nennt man Jugendhilfe.

Außerdem entscheide ich darüber, ob du operiert werden darfst oder zu welchen Ärzten du gehst, wenn du mal krank bist. Wenn du in einer Wohngruppe lebst, arbeite ich mit deinen Erzieherinnen und Erziehern zusammen, denn die sind jeden Tag für dich da und kennen dich manchmal einfach auch noch besser als ich. Wohnst du bei Pflegeeltern, so arbeite ich mit diesen zusammen. Wir besprechen alles, was dich betrifft und überlegen gemeinsam, wie bestimmte Dinge umgesetzt werden.

Mänchen halten Dach über Kind Bild

Wenn ich dein Pfleger bin, darf ich nicht alles entscheiden, sondern habe nur einzelne Teile des Sorgerechts. Das kann deine Gesundheit sein, oder der Bereich der Schule oder auch, wo du wohnen und leben darfst (das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Über alle anderen Dinge entscheiden weiter deine Eltern oder, wenn nur einer von beiden das Sorgerecht hat, deine Mutter oder dein Vater.

Als Vormund und Pfleger besuche ich dich regelmäßig zu Hause und schaue mir an, ob es dir in der Wohngruppe oder bei deinen Pflegeeltern gut geht. Wenn du möchtest, können wir diesen Besuch auch nutzen, um ein Eis essen zu gehen oder etwas Anderes zu unternehmen.

Das darfst du selbst entscheiden! Du darfst mir dann alles erzählen, was dich gerade bewegt, zum Beispiel, wenn du gerade gute oder schlechte Noten in der Schule geschrieben oder einen Erfolg oder Misserfolg im Sport oder in der Freizeit hattest, aber natürlich auch, wenn du Sorgen hast oder wenn es Probleme mit deinen Erziehern oder Pflegeeltern gibt. Das kann immer mal vorkommen und ich versuche dann gerne, zwischen euch zu vermitteln.

Manchmal muss ich dir dann auch erklären, dass die Erwachsenen etwas für dich entschieden haben, weil sie finden, dass dies gut für dich ist. Das wird dir vielleicht nicht immer gefallen, aber du darfst dich gerne bei mir beschweren und manchmal findet man dann auch einen Kompromiss.

…und was ist ein Verfahrens­beistand?

Wenn ich dein Verfahrensbeistand bin, dann gibt es gerade ein Verfahren an einem Amtsgericht, das dich betrifft. Das kann zum Beispiel sein, wenn deine Eltern getrennt leben und sich nicht darüber einigen können, wie oft du zu Papa oder Mama zu Besuch gehen, also Umgang haben darfst. Oder aber es geht um die Frage, ob du in Zukunft bei Papa oder Mama leben sollst oder wer das Sorgerecht für dich haben soll. In diesen und noch einigen anderen Fällen werde ich für dich tätig.

Der Richter oder die Richterin, der oder die über den Antrag deiner Eltern zu entscheiden hat, ruft mich an oder schreibt mir, dass ich dich besuchen und mit dir über deine Wünsche und Vorstellungen sprechen soll. Manchmal entscheidet er oder sie auch, dass ich zusätzlich mit deinen Eltern sprechen soll, damit diese sich vielleicht doch einigen können.

Um dich kennenzulernen, komme ich zu dir nach Hause und spreche mit dir. Du darfst mir alles sagen, was du dir zu dem Antrag deiner Eltern wünscht und was ich dem Richter oder der Richterin von dir sagen soll. Ich erkläre dir bei meinem Besuch auch, wie es danach weiter geht
Manchmal möchte dich der Richter oder die Richterin auch selbst kennenlernen. Dann begleite ich dich zum Gericht und wir sprechen gemeinsam mit dem Richter oder der Richterin. Mama und Papa dürfen dann nicht dabei sein, sondern nur ich. Hier fragt dich der Richter oder die Richterin auch noch einmal nach deinen Wünschen und du darfst auch hier alles sagen, was dir wichtig ist.
Bei dem Gerichtstermin selbst bist du dann nicht dabei, sondern nur die Erwachsenen. Deshalb komme ich nach dem Termin beim Gericht noch einmal zu dir, um dir zu erzählen, was die Erwachsenen entschieden haben und was das für dich bedeutet. Du darfst dann dazu alles fragen und mir auch sagen, wenn dir etwas nicht gefällt. Ich kann dir dann zwar nicht versprechen, dass sich das so verändert, wie du es dir wünscht, aber wenn du mir etwas sagst, was wir Erwachsene vergessen haben, dann kann ich noch einmal mit dem Richter oder der Richterin sprechen.

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