Philosophie

Ich begreife mich in meiner Arbeit als Teil eines Netzwerks.

Jeder in diesem Netzwerk hat seine Aufgabe und seinen Entscheidungsbereich. Ich achte dies und wirke darauf hin, dass alle Beteiligten in diesem Netzwerk Gehör finden und ihre Sichtweisen darstellen können.

Und doch bin ich insbesondere in Kindschaftssachen dem Kind verpflichtet, das in der Regel das schwächste Glied der Kette ist. Die Aufforderung aus § 1793 BGB, nachdem ich für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen habe, nehme ich sehr ernst.

Dazu gehört, dass das Kind weiß, wer sein gesetzlicher Vertreter ist und das es sich an diesen wenden kann und soll, wenn es Probleme oder Sorgen hat.

Es soll wissen, wer die Entscheidungen für es trifft, es insofern gesetzlich vertritt. Diese Vertretung wiederum kann nur gelingen, wenn ich das Kind oder den Jugendlichen regelmäßig sehe und es eine vertrauensvolle Beziehung zu mir aufbauen kann. Nur dann kenne ich seine Sorgen, Wünsche und Bedürfnisse. „Regelmäßig“ muss in diesem Zusammenhang jedoch nicht bedeuten, dass ich ständig im System vorstellig werde. Die Regel der oben genannten Norm sieht einen mindestens monatlichen Kontakt vor, dessen Abstände in Einzelfällen erweitert oder verkürzt werden können.

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Ich gestalte die Besuche der Kinder und Jugendlichen in der Regel so, dass diese außerhalb des Systems stattfinden, indem sie leben (also der Pflegefamilie oder der Einrichtung). Bei einem Spaziergang und einem Eis oder auch einer längeren Unternehmung lassen sich Sorgen und Nöte viel besser mitteilen, als wenn das Kind in seinem Zimmer sitzt und befürchten muss, dass Pflegeeltern oder Einrichtungsmitarbeiter etwas mitbekommen könnten.

Sofern ich die vom Kind mitgeteilten Inhalte für problematisch halte, spreche ich sie bei den Erwachsenen an. Dies gilt insbesondere, wenn Streitsituationen auftreten, die über übliche Konflikte im Alltag hinausgehen, wenn beispielsweise die Einrichtung oder die Pflegefamilie Ängste des Kindes anders oder gar nicht wahrnehmen oder wenn Uneinigkeit über Wünsche des Kindes herrschen, die ich aber für berechtigt halte.

Gleichzeitig halte ich aber entsprechend dem Netzwerkgedanken selbstverständlich auch Kontakt zu den Mitarbeitern der Einrichtungen und den Pflegeeltern. Vom Kind beschriebene Konflikte können sich in diesen Gesprächen noch einmal ganz anders darstellen, häufig werden sie relativiert oder, seltener, auch noch besorgniserregender. Mir ist dann an einer Klärung gelegen und daran, dem Kind die Entscheidung der Erwachsenen verständlich und nachvollziehbar zu erklären. In der Regel gelingt dies.

Auch zu den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern (in Familiensachen sind es zumindest nach meiner Wahrnehmung in der Regel Rechtspflegerinnen) halte ich einen guten Kontakt. Insbesondere am hiesigen Amtsgericht besteht die Möglichkeit, diese auch einmal "zwischen Tür und Angel" oder über einen Anruf mit einer Frage zu konfrontieren. Dies spart viel Zeit und in aller Regel lässt sich das Problem so klären. Die vorherige Klärung verhindert auch Missverständnisse im weiteren Verlauf der Kindschaftssache. Trotzdem sind auch Rechtspfleger Menschen und auch ihnen passieren Fehler. Man darf und sollte dann im Interesse des Kindes nicht davor zurückschrecken, die nächsthöhere Instanz anzurufen, auch nicht, wenn das in Familiensachen stets das Oberlandesgericht ist. Dort wird ein Sachverhalt noch einmal ganz anders betrachtet und kann sich so auch für das Amtsgericht neu darstellen. Solcherlei Konflikte treten aber sehr, sehr selten auf.

Für Betreuungen gilt das oben dargestellte hinsichtlich der Betreuung und dem Kontakt zu den Betreuten selbstverständlich entsprechend, insbesondere dann, wenn es sich um junge Volljährige handelt.